Seit dem 1. Juli 2019 sind elektronische Dokumente an Gerichte in durchsuchbarer Form zu übermitteln (soweit dies technisch möglich ist, vgl. § 2 ERVV).
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist das aktenbezogene Scannen der Eingangspost und die nachfolgende Texterkennung mittels OCR. So werden alle Papierdokumente digital aufbereitet und sind anschließend durchsuchbar in der E-Akte gespeichert.
Moderne Scanner scannen Dokumente oft schon durchsuchbar, da sie eine integrierte OCR-Texterkennungssoftware haben.
Wir raten allen Kanzleien, die elektronische Aktenführung zeitnah auf den Weg zu bringen und den RA-MICRO E‑Workflow mit seinen Elementen E-Akte, Posteingang, Postkorb und Outlook-Schnittstelle zur Grundlage der Kanzlei-Arbeitsabläufe zu machen.